Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Donnerstag, 11. Januar 2007

  1. Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Burst & Zick GmbH gelten nur gegenüber Vertragspartnern im Sinne der §§ 310 BGB, 1 ff. HGB (insbesondere Kaufleuten, Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen). Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  2. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Burst & Zick GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt
  3. Die Burst & Zick GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung (samt allen Nebenkosten, wie z.B. Wechselungskosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc.) vor. Bei Kaufleuten gilt dies in Bezug auf alle aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, bis zur Erfüllung aller offenen Ansprüche. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
  4. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und zu verarbeiten.
  5. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, sowie inkl. MwSt.), die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegenüber seiner Abnehmer oder Dritte erwachsen (unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist), tritt der Kunde bereits jetzt an die Burst & Zick GmbH ab. Die Burst & Zick GmbH nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt.
    Die Befugnis der Burst & Zick GmbH, Die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Die Burst & Zick GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist, oder eine Zahlungseinstellung vorliegt.
    Ist dies jedoch der Fall, kann die Burst & Zick GmbH verlangen, dass der Kunde der Burst & Zick GmbH die abgetretene  Forderung an den Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  6. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets im Auftrag und im Namen der Burst & Zick GmbH vorgenommen, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Burst & Zick GmbH erwachsen können.
    Wird die Kaufsache mit anderen, der Burst & Zick GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Burst & Zick GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Bearbeitung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  7. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird die Burst & Zick GmbH Miteigentümer an den neu entstandenen Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch Sie gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren.
  8. Wird die von der Burst & Zick GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen gemischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Burst & Zick GmbH ab. Die Burst und Zick GmbH nimmt die Abtretung an.
    Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass  die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Burst & Zick GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das entstandene Alleineigentum oder Miteigentum kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Burst & Zick GmbH
  9. Der Kunde tritt auch diejenigen Forderungen zur Sicherung der Forderungen der Burst & Zick GmbH gegen ihn an die Burst & Zick GmbH ab, welche durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Burst und Zick GmbH nimmt die Abtretung an.
  10. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Der Eigentumsvorbehalt und die Gegenforderung von der Burst & Zick GmbH erlöschen erst mit der endgültigen und verlustfreien Gutschrift des Schecks.
  11. Es ist der Burst & Zick GmbH gegenüber Kaufleuten gestattet, die Ware vor erlöschen des Eigentumsvorbehaltes jederzeit zu besichtigen, oder besichtigen zu lassen.
  12. Ist der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht mehr berechtigt über die Ware zu verfügen. Die Burst & Zick GmbH kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Die Burst & Zick GmbH ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf die Burst & Zick GmbH zu benachrichtigen, und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
  13. Soweit der Verzug sich über mindestens zwei Raten erstreckt, und nicht unverschuldet durch den Kunden entstanden ist, kann die Burst & Zick GmbH weiter die sofortige Herausgabe der Ware fordern; dies gilt bei anderen als Verbraucherkreditgeschäften im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Kaufleuten ist die Burst & Zick GmbH in diesem Fall zur Verwertung der Sache unter Anrechnung auf den geschuldeten Kaufpreis berechtigt.
  14. Sollte die Ware vor Erlöschen des Eigentumsvorbehalts gepfändet oder bei sonstigen Eingriffen Dritter dem tatsächlichen Herrschaftsbereich des Kunden entzogen worden sein, oder sollte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt werden, so hat der Kunde die Burst & Zick GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Burst & Zick GmbH Klage gemäß 771 ZPO erheben kann.
    Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO der Burst & Zick GmbH zu erstatten, haftet der Kunde für den der Burst & Zick GmbH entstandenen Ausfall.
  15. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, ist die Burst & Zick GmbH verpflichtet, auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben.
  16. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sicher zu lagern, und ab dem Wert von € 2.000,00 vom Kunde gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden bereits jetzt an die Burst & Zick GmbH abgetreten. Die Burst und Zick GmbH nimmt die Abtretung an.
  17. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.
  18. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Burst & Zick GmbH höhere, oder dem Käufer niedrigere Kosten nachweist.
  19. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand  der Sitz der Burst & Zick GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der Burst & Zick GmbH gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

Sonstiges 

 

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine sog. salvatorische Klausel ("Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.") sollte nicht in den AGBs stehen, sondern als Individualvereinbarung verhandelt werden.

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